Wissenswertes zum Thema Apotheke

Eine Apotheke ist nach Definition ein Geschäft, welches mit Heilmitteln und Medikamenten handelt, diese aufbewahrt oder sogar eigens nach Bestellung herstellt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten im Versand, Stadt und Internet sowie untergeordnete Begriffe, die das Wort in sich tragen. Darunter fallen Begriffe wie Heim-, Reise-, Taschen-, Feld und Hausapotheke. Dabei muss sie als Unternehmen viele gesetzliche Regeln und Pflichten beachten. Das ist für Dreifaltigkeits - Apotheke Mag. Pharm. Elisabeth Jura KG nicht anders.

Leiter dieser ist dann ein sogenannter Apotheker, der staatlich geprüft ist. Ausschließlich er darf sie leiten und führen. Des Weiteren gehören zum Personal Assistenten, Ingenieure der Pharmazie, pharmazeutisch - technische Assistenten und Azubis. Der Ingenieur beispielsweise darf den Leiter bis zu einer Abwesenheit von vier Wochen vertreten. Das Kennzeichen der Apotheke ist der markante Buchstabe A mit einem Arzneikelch und einer Äskulapschlange, welcher seit dem Jahr 1951 Verwendung findet. An einigen Stellen jedoch, mit internationalem Publikum, lassen sich zusätzlich ein grünes Kreuz zu besserer Identifizierung finden. Die Bezeichnung selbst entstammt dem altgriechischen und bedeutet in etwa „weglegen“ oder „abstellen“. In späteren Klöstern gab es dann eine Kammer in der Heilkräuter gelagert wurden und im Mittelalter hatte das Wort die Deutung für eine Verkaufsstelle für Gewürze.

Heute ist sie vielmehr, da unter anderem seit 2004 der Versand von Arzneimitteln erlaubt wird. Um allerdings eine Genehmigung hierfür zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Behörde gestellt werden. Im Zuge des Internets ist durch die Aufhebung zudem ein Internetversandhandel entstanden, welcher heutzutage floriert. Grundsätzlich muss auch hier eine Beratung stattfinden, da dies gesetzlich verpflichtet wird. So kann ein Telefonat oder eine schriftliche Beratung per E-Mail erfolgen. Ebenfalls seit 2004 erlaubt, sind Filialapotheken. So darf ein Inhaber bis zu drei weitere Geschäfte, neben seiner bisherigen eröffnen, also insgesamt vier Filialen. Alle Filialen müssen hierbei in gleichem Umfang ausgestattet werden wie das Hauptgeschäft, außerdem dürfen alle Geschäfte nur im selben Ort oder in dessen Umkreis eröffnet werden. Ferner kann man miteinander kooperieren, das heißt man darf gemeinsam Marketingaktionen führen, um schließlich mehr Kunden anzulocken und damit Kosten eingespart werden können.

Wurde ein Rezept bzw. Verordnung vom Arzt ausgestellt, kann der jeweilige Patient dieses entsprechend in einer Apotheke einlösen. Dabei werden in rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente unterteilt, da einige Arznei von den Krankenkassen rückerstattet wird. Ebenfalls Rezepte, die im EU - Ausland ausgestellt wurden, werden überall angenommen, da eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung besteht. Nicht zuletzt wird seit einiger Zeit über die Möglichkeit eines elektronischen Rezeptes nachgedacht, da dies vor allem die Einreichung beim Arzneimittelversand erleichtern würde. Bis die Technologie soweit ist und eine standardisierte Form entwickelt wurde, müssen jedoch verschreibungspflichtige Rezepte weiterhin per Post versendet werden.


Teilen